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Partnerbüro
Partnerbüro - Newsletter & Klienten-Info November 2008

Klienten-Info
November 2008

Über den untenstehenden Link kommen Sie auf die aktuelle Ausgabe unserer
Klienten-Info. Klicken Sie hier oder verwenden Sie die Adresse
http://www.partnerbuero.at/Newsletter/November/klienten-info_11-08.pdf
um das PDF zu öffnen bzw. zu speichern.


Neue U-Bahn Werbung
Firma TAX-TEAM

Seit Oktober gibt es in den U-Bahn Stationen Praterstern und Krieau der Linie U2 Werbeplakate der Firma TAX TEAM. Diese wurden von unserer Partnerfirma consulting & service solution GmbH (CSS) gestaltet. CSS unterstützt uns nicht nur im Marketing, sondern auch im Bereich EDV, bei der Homepage-Gestaltung sowie bei Eventorganisationen. Zum Beispiel wurde das An- und Abmeldetool für Dienstnehmer auf unserer Homepage von CSS programmiert.


Freibetrag für investierte Gewinne
(Tolle Steuersparmethode)

Firma TAX-TEAM

Begünstigter Personenkreis
Alle natürlichen Personen (auch Mitunternehmer von Personengesellschaften), die den Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, Gewerbetreibende laut Unternehmensgesetzbuch mit Umsätzen bis max. € 400.000,00 pro Jahr, Land- und Forstwirte nach § 125 Bundesabgabenordnung bis € 400.000,00 Umsatz pro Jahr und einem Einheitswert bis € 150.000,00, sowie Freiberufler ohne Grenzen.

Ermittlung des Freibetrages
Es muss ein Gewinn erwirtschaftet werden (ohne Veräußerungs- bzw. Übergabegewinn). Der Freibetrag beträgt 10% des Gewinnes bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000,00 pro Jahr.

Welche Investitionen sind begünstigt?
Begünstigt sind die Anschaffung oder Herstellung nicht gebrauchter abnutzbarer körperlicher Wirtschaftsgüter sowie die Anschaffung von Wertpapieren im Sinne des § 14 Abs. 5 Z 4 Einkommensteuergesetz, welche zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Vom Freibetrag ausgeschlossen sind Gebäudeinvestitionen (einschließlich Mieterinvestitionen), PKW, Flugzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie solche, für die ein Forschungsfreibetrag oder eine andere Prämie geltend gemacht wurde.

Behaltefrist/Nachweis
Die investierten körperlichen Anlagegüter müssen eine Mindestnutzungsdauer von 4 Jahren aufweisen. Die Wertpapiere müssen dem Anlagevermögen mindestens 4 Jahre gewidmet werden. Die Behaltefrist läuft von Tag zu Tag.

Nachversteuerung bei vorzeitigem Ausscheiden
Scheiden körperlich abnutzbare Wirtschaftsgüter, für die der Freibetrag geltend gemacht wurde, vor Ablauf der Behaltefrist aus, kommt es zur Nachversteuerung, außer sie scheiden infolge höherer Gewalt oder wegen eines behördlichen Eingriffs aus. Bei Ausscheiden von Wertpapieren unterbleibt die Nachversteuerung, wenn im Jahr des Ausscheidens körperlich abnutzbare Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Bei vorzeitiger Wertpapier-Tilgung gibt es eine zweimonatige Frist, andere begünstigte Wertpapiere nachzuschaffen. Erfolgt die Tilgung im Dezember, gilt die Ersatzbeschaffung noch für das laufende Jahr, wenn diese bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres erfolgt.

Schlussbemerkung
Alle Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollten vor Jahresende den voraussichtlichen Gewinn prognostizieren. 10% des Gewinnes sind begünstigt, also werden in einem ersten Schritt die begünstigt erworbenen Wirtschaftsgüter ermittelt, die Differenz zu den 10% kann in Wertpapiere investiert werden. Damit finanziert sich diese Investition zu einem großen Teil durch die Steuerersparnis.

Nimmt man allerdings das Betriebsausgabenpauschale von 6% in Anspruch, schließt dies die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne aus.


 

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